Ein Kfz-Kaufvertrag gehört zu jedem Gebrauchtwagenkauf und -verkauf dazu. Er enthält die Rahmenbedingungen des Geschäfts, dient als Nachweis und kann bei späteren Problemen genutzt werden, um Sachverhalte zu beweisen oder zu widerlegen. Damit Sie in puncto Kfz-Kaufvertrag auf der sicheren Seite sind, haben wir renommierte Dokumente für Sie im Überblick zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie außerdem Tipps, Tricks und Hinweise, die Ihnen beim privaten Handel mit Gebrauchtwagen garantiert weiterhelfen werden.
Den passenden Kfz-Kaufvertrag finden
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Übrigens: Auch der ADAC bietet einen Kfz-Kaufvertrag an. Mehr Informationen: Kfz Kaufvertrag des ADAC
Inhalte von Gebrauchtwagen-Kaufverträgen
Der normale Kaufvertrag für Autos lässt sich generell in drei Punkte unterteilen: Die Personalien von Käufer und Verkäufer, die genauen Angaben zum Auto sowie die Bestätigungen mitsamt der Unterschriften, die Käufer und Verkäufer leisten müssen. Die Gesamtheit dieser Angaben spielt eine große Rolle, da sich die Parteien bei etwaigen Ungereimtheiten darauf beziehen können. Als unterschriebenes Dokument versichern beide Parteien damit, dass die Angaben nach bestem Wissen getätigt wurden. Falschaussagen können böse Folgen haben.
Generell müssen folgende Personalien in einem Kfz-Kaufvertrag eingetragen werden:
- Name und Vorname (Käufer und Verkäufer)
- Straße, Wohnort und Postleitzahl beider Parteien
- Geburtsdatum, Telefonnummer sowie in einigen Fällen die Nummer des Personalausweises (Hinweis: Letzteres Feld ist sehr sinnvoll, da Sie sich somit auch gleich eine Bestätigung der Identität des Anderen haben)
Dazu gesellen sich nun natürlich die Angaben zum Fahrzeug sowie der Kaufpreis. Dieser muss stets als Zahl und in Worten niedergeschrieben werden, da somit im Zweifelsfalle eine doppelte Niederschrift des Kaufpreises existiert. Die Mehrzahl der Kfz-Kaufverträge bietet diese Felder jedoch, sodass Sie sich hier nicht um eine Sonderanfertigung bemühen müssen.
Die Angaben zum Fahrzeug sollten auf jeden Fall folgende Punkte enthalten:
- Fahrzeughersteller (Marke)
- Fahrzeugtyp (Pkw, Pkw-Kombi, Motorrad, Transporter etc.)
- Das amtliche Kennzeichen, mit dem das Fahrzeug vor dem Verkauf unterwegs war
- Fahrzeug-Ident-Nummer (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN (Engl. VIN) )
- Die Nummer des Fahrzeugbriefs (heutzutage als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt)
- Baujahr oder Erstzulassung
- Termin für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung
- Preis in Worten und Zahlen in der jeweiligen Währung
Tipp: Mit der Fahrzeugbewertung können Sie während des Autokaufs prüfen, ob der Preis gerechtfertigt ist oder ob Verhandlungsspielraum besteht. Nutzen Sie das kostenlose Angebot im Zuge der Suche nach einem kostenlosen Kfz-Kaufvertrag, um auch hier auf Nummer sicher zu gehen.
Bestätigungen beider Parteien
Als letzter und sehr wichtiger Schritt müssen die Bestätigungen beider Parteien erfolgen. Hier trägt der Verkäufer die Hauptaufgabe, da der Käufer so viel wie möglich über das Fahrzeug wissen möchte. Zu den wichtigsten Angaben in Kfz-Kaufverträgen zählen sich beispielsweise die Anzahl der Vorbesitzer sowie Angaben zur Nutzung des Fahrzeugs. Denn oftmals erlaubt die Nutzung (z.B. Dienstwagen oder Mietwagen) Rückschlüsse auf den Zustand von Motor, Getriebe und Co. . Im gleichen Zuge sollte im Übrigen auch das Scheckheft geprüft werden.
Sehr wichtig sind außerdem die Angaben des Verkäufers über etwaige Unfälle sowie den Motor und den Tacho-Stand. Stellt sich hier im Nachhinein heraus, dass das Auto beispielsweise einen Unfall hatte und dieser nicht angegeben war, so muss der Verkäufer bei Falschangaben eventuell haften. Gleiches gilt für schwerwiegende Mängel, die zwar bekannt waren aber nicht genannt wurden. Hier hilft auch ein Haftungsausschluss im kostenlosen Kfz-Kaufvertrag nicht weiter.
Pflichten des Käufers
Der Käufer muss bestätigen, dass er das Fahrzeug innerhalb weniger Werktage auf seinen Namen ummeldet. Die Versicherungen und Zulassungsstellen genehmigen zwar einen Freiraum. Es ist jedoch sicherer, diese Ummeldung so schnell wie möglich zu erledigen. Zu diesem Zwecke nimmt der vom Verkäufer die Fahrzeugpapiere in Empfang. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die Stilllegungsbescheinigung, die eine erneute Zulassung unter anderem Namen erst möglich macht. Wie der Käufer das neu erworbene Fahrzeug am besten nach Hause bringen kann, lässt sich beispielsweise aus unseren Tipps zur Gebrauchtwagenüberführung erlesen.
Übrigens: Alle Dokumente, die dem Käufer übergeben werden, sollten ebenfalls im Kfz-Kaufvertrag erwähnt werden.
Optional: Postkarte für Zulassungsstelle und Versicherung
Einige Kfz-Kaufverträge enthalten direkt Dokumente, die an die Zulassungsstelle sowie die Versicherung versendet werden können. So sind auch diese Stellen darüber informiert, dass das Fahrzeug verkauft wurde und ein Kfz-Kaufvertrag dazu existiert. Auch diese Postkarten bzw. Briefe werden von beiden Parteien unterschrieben.