Fahrverbote und Co. – Auswirkungen auf den Wert von Dieseln

Nun ist es amtlich. Über die seit Monaten diskutierte Problematik um Dieselfahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung getroffen. Diese macht den Weg frei für Fahrverbote in Großstädten, die alle Dieselfahrzeuge betrifft, welche die in der Euro-5-Norm festgelegten Schadstoffgrenzwerte überschreiten. Ausgenommen sind von dieser Regelung lediglich Fahrzeuge, die bereits die Euro-6-Norm erfüllen. Was bedeutet diese Entscheidung nun für die betroffenen Dieselfahrzeuge und was können Besitzer von Fahrzeugen mit Euro-5-Norm tun, damit ihre Autos zukünftig nicht mit Fahrverboten belegt werden?

Verkauf von Dieselfahrzeugen ist bereits seit Monaten rückläufig

Die Diskussion um drohende Fahrverbote und die gefälschten Abgaswerte von Dieselfahrzeugen sorgen bereits seit längerem für einen Rückgang bei den Verkaufszahlen von Dieselautos. Im Januar 2018 wurden laut Verkaufsstatistik lediglich 89.000 Dieselfahrzeuge verkauft. Dies bedeutet, dass aktuell nur noch jedes 3. verkaufte Fahrzeug von einem Dieselmotor angetrieben wird. Durch die nun erfolgte Entscheidung des BVG in Leipzig, dürften die Absatzzahlen sich nun noch einmal deutlich verringern. Bereits im Sommer letzten Jahres hatte der ADAC seinen Mitgliedern geraten, beim Kauf von neuen Dieselfahrzeuge darauf zu achten, dass diese bereits die Vorgaben der aktuellen Abgasnorm Euro-6d erfüllen.

Weitere Wertverluste bei älteren Dieselfahrzeuge sind wohl nicht zu vermeiden

Spätestens wenn die ersten Großstädte mit einem Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge Ernst machen, wird sich ein weiterer Wertverlust der Selbstzünder wohl nicht vermeiden lassen. Der Bund der freien KFZ-Händler rechnet bereits mit einem Wertverlust zwischen 10 – 20 % für Dieselfahrzeuge, die lediglich die Vorgaben der Abgasnorm Euro-5 erfüllen. Problematisch ist diese Situation allerdings nicht nur für die Fahrzeughalter, sondern auch für die Fahrzeughändler. Bereits vor dem Urteil stieg die Verkaufszeit für Dieselfahrzeuge von 85 Tagen auf durchschnittlich 98 Tage an. Durch die längere Standzeit der Fahrzeuge entstehen den Händlern Verluste, da sich in diesen Fällen trotz gleichbleibender Verkaufspreise die Gewinnspanne reduziert. Mit der Verschärfung der Richtlinien wird es zukünftig wohl nur noch möglich sein, Fahrzeuge mit Euro-5-Norm mit erheblichen Abschlägen an die Kunden zu verkaufen.

Wertverluste von Dieselfahrzeugen vermindern

Für Inhaber von Dieselfahrzeugen mit Euro-5-Norm gibt es aber durchaus Möglichkeiten den drohenden Wertverlust der Fahrzeuge abzuwenden. Mit einer Umrüstung ist es technisch machbar die Fahrzeuge für die Euro-6-Norm fit zu machen. Für diesen Zweck müssen die Fahrzeuge mit einem SCR-Katalysator ausgestattet werden. Durch diese Maßnahme lassen sich drohende Fahrverbote vermeiden und somit auch drohende Wertverluste abwenden. Wie bei generell allen anderen Fahrzeugen auch, kann durch gute Pflege, Instandsetzung und regelmäßige Inspektionen der Fahrzeuge dem Wertverlust entgegengewirkt werden. Wie der aktuelle Preis für Ihr Fahrzeug aussieht, können Sie mithilfe einer Fahrzeugbewertung in Erfahrung bringen.

Hersteller beurteilen die Zukunft von Dieselfahrzeugen unterschiedlich

Uneinigkeit über die weitere Zukunft von Dieselfahrzeugen besteht auch bei den Herstellern. Bei VW beispielsweise wird intern noch diskutiert, ob man weiter auf den Bau von Dieselfahrzeugen setzen soll. Anders sieht die Situation bei der Konkurrenz von BMW und Daimler aus. Beide Konzerne haben sich mittlerweile entschlossen auch weiterhin auf Dieselfahrzeuge zu setzen. Aus diesem Grund wurden bei diesen Unternehmen die Motoren weiterentwickelt, um den strengen Anforderungen der neuen Euro-6d-Norm gerecht zu werden.