Kurzzeitkennzeichen für schnelle Überführungen

Während Autohändler auf sogenannte rote Kennzeichen zurückgreifen, haben Privatpersonen in puncto Überführung und Probefahrt nur das sogenannte Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein temporäres Nummernschild, das für maximal fünf Tage an einem einzigen Kraftfahrzeug verwendet werden darf. Wie das genau funktioniert und welche Voraussetzungen Sie dafür mitbringen müssen, zeigen wir im nachfolgenden Beitrag.

Das Kurzzeitkennzeichen im Überblick

Ein Kurzzeitkennzeichen in der Detailaufnahme.Zwar sind die Überführungsschilder nicht allzu häufig auf Deutschlands Straßen unterwegs; gesehen hat es aber mit Sicherheit jeder schon einmal. Markant ist der gelbe Rand auf der rechten Seite, in dem sich drei Zahlenpaare befinden. Diese stellen das Ablaufdatum dar und machen es den Behörden leichter, die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen zu überprüfen. Die Zahlen werden von oben nach unten gelesen und bilden damit Tag, Monat und Jahr.

Verglichen mit gewöhnlichen Kennzeichen fehlen außerdem die Unterscheidungsbuchstaben. Stattdessen enthält das Kurzkennzeichen lediglich eine Zahlenfolge, die stets mit 04 oder 06 beginnt. Als Ortskürzel wird der Bezirk gewählt, in dem die Zulassung erfolgte.

Der Verwendungszweck

Laut Gesetz dürfen Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten verwendet werden. Noch vor ein paar Jahren waren die Anforderungen an Kraftfahrzeuge relativ großzügig ausgelegt. Diese benötigten nicht zwangsläufig TÜV und mussten lediglich verkehrssicher sein. Außerdem galt das vereinfachte Zulassungsverfahren, bei dem lediglich ein leerer Fahrzeugschein ausgestellt wurde. Der Zulassende konnte nun prinzipiell frei wählen, an welchem Fahrzeug er seine Schilder anbringt respektive welches Kfz in den Zulassungsschein eingetragen wird.

So einfach dieses System war, so groß war auch das Risiko von Missbrauch. Aufgrund verbotener Zulassungen und der Überführung von unsicheren Autos mussten die Gesetze angepasst werden. Generell wird nun ein gültiger TÜV für die Zulassung benötigt. Außerdem wird das Kraftfahrzeug direkt in den Fahrzeugschein der Kurzzeitkennzeichen eingetragen. Ausnahmen in Bezug auf den TÜV gibt es nur noch, wenn ein nicht zugelassenes und sicheres Fahrzeug ohne TÜV zur Hauptuntersuchung oder zur Werkstatt gebracht werden muss.

Zusammengefasst: Kurzzeitkennzeichen dürfen genutzt werden, um Autos, Motorräder und Co. mit TÜV Probe zu fahren oder zu überführen. Haben die Kraftfahrzeuge keinen gültigen TÜV, so ist das Nutzungsrecht eingeschränkt.

Die Versicherung

Um überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, braucht jedes Kraftfahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung. Im Falle der Überführungsschilder handelt es sich um eine sogenannte Kurzzeitkennzeichen Versicherung, die für maximal fünf Tage gilt. Eine solche Kurzzeitkennzeichen Versicherung kann online erworben werden – die eigene Versicherung stellt diese aber auch häufig zur Verfügung. Meist jedoch mit der Bedingung, dass eine Anschlussversicherung abgeschlossen wird.

Laufzeiten und Versicherungsschutz

Kurzzeitkennzeichen Versicherungen gelten in der Regel für fünf Tage. Einige Anbieter stellen jedoch auch Versicherungsprodukte für einen oder drei Tage zur Verfügung. Dabei handelt es sich immer um Haftpflichtversicherungen mit gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen, die in der Regel auch in Teilen des Auslands gelten. Teil- oder Vollkasko-Zusätze sind nicht vorgesehen. Individuelle Absprachen mit dem eigenen Versicherer können hier jedoch getroffen werden.

Wie gewöhnliche Kfz-Versicherungen auch, werden zum Deckungsnachweis für Kurzzeitkennzeichen heutzutage eVBs ausgestellt. Dabei handelt es sich um siebenstellige Codes, die durch die Mitarbeiter auf der Zulassungsstelle ausgelesen werden können. So ist die schnelle und sichere Überprüfung der erforderlichen Versicherung im Nu erledigt.

Die Zulassung

Dank der neuen Zulassungsverordnung ist die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen nahezu identisch mit der Zulassung von gewöhnlichen Eurokennzeichen. Das heißt, Personalausweis, Versicherung, Fahrzeugbrief sowie ein Bericht der bestandenen Hauptuntersuchung müssen vorgelegt werden. Ist kein TÜV vorhanden, wird die Ausnahmegenehmigung direkt in den ausgestellten Fahrzeugschein gedruckt. Sie erlischt, sobald die HU mit den Kurzzeitkennzeichen bestanden wurde.

Die dabei anfallenden Kosten setzen sich aus den Zulassungsgebühren, den Kosten der Versicherung sowie den Kosten für die Schilderprägung zusammen. Wer vergleicht und günstig kauft, wird zwischen 60,- und 70,- Euro löhnen müssen.