Die Hauptuntersuchung eines Fahrzeuges wird umgangssprachlich nach wie vor auch als „TÜV-Abnahme“ bezeichnet. Das hat seinen Ursprung in den 1950er Jahren. Seit damals wird durch einen regelmäßig fälligen Fahrzeugcheck gewährleistet, dass nur Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsmängel am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die Hauptuntersuchung wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt. Zu den bekanntesten unter ihnen gehört der Technische Überwachungsverein, der TÜV. Er ist vom Begriff her eine Organisation, die Sicherheitsprüfungen verschiedener Art durchführt. In Deutschland gibt es mehrere TÜV-Gesellschaften. Zu den namhaften unter ihnen gehören die TÜVs Nord, Süd, Rheinland, Saarland und Thüringen. Das Wort TÜV ist eine geschützte Marke. Vergleichbar mit dem früheren „Made in Germany“ Steht „TÜV“ in der heutigen Zeit für Zuverlässigkeit, Qualität sowie für ein hohes Maß an Unantastbarkeit.
Unaufgeforderte Anmeldung zur Hauptuntersuchung
Die wichtigste Rechtsgrundlage für eine HU ist die STVZO, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in ihrer ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 1938. Jeder Pkw muss zum ersten Mal drei Jahre nach der Erstzulassung, und danach im Zweijahresrhythmus, wie es heißt, zum TÜV. Der Kfz-Halter erhält eine bundesweit einheitlich geltende Beschreibung zu dem Ergebnis der Hauptuntersuchung. Eventuelle Mängel werden namentlich aufgeführt. Zu jedem einzelnen Mangel wird das davon betroffene Fahrzeugteil genannt. In den Bericht können bei Bedarf auch Hinweise auf Mängel aufgenommen werden, die sich für die nahe Zukunft abzeichnen, ohne zum Prüfungszeitpunkt ein beanstandungsfähiger Mangel zu sein. Seit einigen Jahren wird die bis dahin praktizierte Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweitere HU ersetzt. Sie ist zwanzig Prozent teuer als die turnusmäßige HU und gilt immer dann, wenn der HU-Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Der Fahrzeughalter muss sich selbst um einen HU-Termin bemühen. Das ist direkt bei Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA möglich. Sie unterhalten bundesweit ein dichtes Netz von eigenen Prüfstellen. Zusätzlich wird eine HU von Auto-/Vertragswerkstätten angeboten. Die Mitarbeiter von TÜV und DEKRA kommen zu festvereinbaren Termin dorthin. Diesen Service bieten die Werkstätten vorzugsweise denjenigen Vertragskunden an, die ihr Fahrzeug dort regelmäßig warten, pflegen und reparieren lassen.
Frist für Mängelbeseitigung
Bei der HU festgestellte Mängel müssen innerhalb eines Monats beseitigt werden. Der Fahrzeughalter muss auch hier von sich aus tätig werden, indem er den Mangel beseitigt und das Auto zu einem Nachprüfungstermin vorführt respektive anmeldet. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ordnungswidrigkeiten werden nicht von der HU-Prüfungsorganisation, sondern von der Schutzpolizei geahndet. Abhängig von der Zeitdauer einer Fristüberschreitung kostet das den Autofahrer bis zu 25 Euro.
HU und AU oftmals gemeinsam
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, die AU, werden vielfach gemeinsam, also im Rahmen eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt. Im Anschluss an die erfolgreiche TÜV-Abnahme mit HU und AU wird vom Prüfer die Prüfplakette am Kfz-Kennzeichen angebracht. Im HU-Prüfbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Weiterbetrieb des Autos ohne die Beseitigung der festgestellten Mängel unzulässig ist. Dem Fahrzeughalter bleibt die Frist von noch maximal einem Monat, in der er sein Fahrzeug mit der alten, also zeitlich überholten Prüfplakette nutzen kann.
Farbige Prüfplakette am Fahrzeug
Die Prüfplaketten, der Einfachheit halber TÜV-Plaketten genannt, werden nach einem festen Farbschema vergeben. Seit dem Jahre 1974 werden dazu insgesamt sechs Farben verwendet, die sich im Sechsjahresrhythmus wiederholen. Ihre Reihenfolge lautet
- Braun
- Rosa
- Grün
- Orange
- Blau
- Gelb
Für HU-Untersuchungen im Kalenderjahr 2015 wird eine gelbe Prüfplakette am Autokennzeichen angebracht. Bis einschließlich 1973 wurden die vier Farben Weiß, Grün, Gelb und Blau verwendet. Der Monat, in dem die HU fällig wird, kann auf der runden Prüfplakette wie auf einer Uhr gelesen werden. Der jeweils fällige Monat wird oben an derjenigen Position aufgeführt, die bei einer Uhr für die Ziffer Zwölf reserviert ist.
Die bundesweit unterschiedlich teure HU kostet einen mittleren bis hohen zweistelligen Eurobetrag und ist natürlich auch für die Fahrzeugbewertung interessant. Ablaufende Fristen sind für Gebrauchtwagen ein No-Go, da besonders ältere Modelle oftmals nicht ohne hohe Ausgaben durch die Hauptuntersuchung gelangen.