Unter dem Baujahr eines Fahrzeugs wird das Jahr verstanden, in dem es produziert wurde und somit das Werk verlassen hat. Das Baujahr ist keinesfalls mit der Erstzulassung gleichzusetzen, die in Gebrauchtwagenangeboten deutlich häufiger erwähnt wird. Nachfolgend erfahren Sie, welche Informationen das Baujahr beinhaltet und wie sich diese auf den Fahrzeugwert auswirken.
Was sagt das Baujahr aus?
Generell lässt sich anhand des Baujahrs erkennen, wie alt ein Fahrzeug ist und in welchem Zeitraum es produziert wurde. Das ist wiederum zur Gewinnung diverser Informationen interessant. Denn mit den Jahren kommen immer wieder spezielle Anforderungen an neu gebaute Fahrzeuge, die von den Herstellern nach und nach umgesetzt werden. Außerdem können sich auch bestehende Modelle im Zuge der Modellpflege ändern und potenziellen Käufern damit gravierende Unterschiede bieten. Damit sind vor allem Verbesserungen gemeint, wie zum Beispiel die Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion (Rost). Aber auch Anpassungen am Design können eine große Rolle spielen. Das Baujahr gibt also – mitsamt der notwendigen Recherche – Auskunft über die zur damaligen Zeit geltenden Anforderungen an Fahrzeuge sowie etwaige Änderungen im Rahmen der Modellpflege.
Nicht ermitteln lässt sich jedoch der Verschleiß bzw. die Nutzungsdauer. Denn das Baujahr ist nicht zwangsläufig das Jahr der Erstzulassung. Wird ein Fahrzeug gebaut, durchläuft es häufig noch einige Zwischenschritte, bis es letztendlich zugelassen wird. So muss es zum einen zu den Händlern transportiert und zum anderen auch noch verkauft werden. Nicht selten kommt es vor, dass die Erstzulassung erst ein oder gar zwei Jahre später erfolgt. Wird eine entsprechende Fahrzeugpflege vernachlässigt, kann es in diesen Zeiten selbstverständlich zu nicht unterschätzenden Standschäden kommen.
Für Neuwagen gilt eine Standzeit von maximal 12 Monaten
Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu Streitfällen, in denen Menschen ein Fahrzeug mit attraktiver Erstzulassung gekauft haben und im Anschluss erschrocken feststellten, dass der gekaufte Wagen deutlich älter ist. Dieser Aspekt kann dann eine Rolle spielen, wenn es sich um ein fabrikneues Fahrzeug handelt und eine Standzeit von 12 Monaten überschritten wurde. Denn dann handelt es sich um einen Mängel – das Fahrzeug darf nicht mehr als „neu“ verkauft werden. Der Käufer hat also das Recht auf ein neues Fahrzeug, wenn er ein solches gekauft hat und die Standzeit länger als 12 Monate betrug.
Wo findet man das Baujahr?
Das Baujahr ist sowohl in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I als auch in der Fahrgestellnummer enthalten. Im früher als Fahrzeugschein bezeichneten Dokument findet sich das Baujahr unter dem Punkt 6 auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins. Die Erstzulassung ist unter dem Punkt B auf der linken Seite des Scheins vermerkt. Am Beispiel einer vorliegenden Zulassung zu einem Mazda 3: Die Erstzulassung erfolgte am 21.12.2007, während das Baujahr der 06.12.2006 war. Kein ungewöhnlicher Unterschied.