Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung eines Fahrzeugs mit einem Anhänger, es muss sich dabei nicht nur um ein Kraftfahrzeug handeln. Anhängerkupplungen nach bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Normen gibt es auch für Fahrräder.
Arten von Anhängerkupplungen, gesetzliche Regelung
Es gibt prinzipiell vier gängige Arten von Anhängerkupplungen und darüber hinaus die seltene Bauart des Kupplungshakens mit Öse. Hauptsächlich werden folgende Anhängerkupplungen eingesetzt:
- Bolzenkupplung (Land- und Forstwirtschaft)
- Kugelkopfkupplung (Pkw und ältere Fahrradanhänger mit Hochdeichsel)
- Maulkupplung (Lkw, Traktor)
- Sattelkupplung (Sattelzüge)
Seit 1994 schreibt die Europäische Union einheitliche Regelungen für Anhängerkupplungen vor, diese finden sich in der Richtlinie EG 94/20.
Entwicklung von Anhängerkupplungen
Mit der Entwicklung leistungsfähiger Kraftfahrzeuge und Fahrräder entstand um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert ein Bedarf an lösbaren Anhängerkupplungen, die erstmals 1904 zum Einsatz kamen. Natürlich wurden auch zuvor schon immer Hänger an Zugfahrzeuge gekuppelt, aber auf wesentlich simplere Weise. Ab 1912 wurden Anhänger industriell mit entsprechenden Kupplungen gefertigt, in den 1920er Jahren war die Vielfalt am Markt sehr hoch. Ab 1927 gab es von einem US-Hersteller eine automatische Maulkupplung für Kraftfahrzeuge, parallel entwickelte man Sattelkupplungen und Kugelkopfkupplungen, Letztere vorerst nur für Motorräder. Schon damals entwickelte sich die Norm von 50 mm für den Kugeldurchmesser, die bis heute Bestand hat. Leichte Anhänger unter 3,5 t Gewicht werden nach wie vor so gekuppelt, die Kugelkopfkupplung ist heute der Standard für Pkw-Anhänger.
Kugelkopfkupplung am Pkw
Die Kugelkopfkupplung am Pkw ist eine genormte Kugel mit dem erwähnten Durchmesser von 50 mm, der als Gegenstück an der Anhängerdeichsel die Kugelpfanne gegenübersteht. Diese weist hinten einen Verschluss auf, der mit einem Hebel gesichert wird. Durch Anheben des Hebels öffnet sich der Verschluss. Nach dem Zusammenkuppeln ist die Kugelpfanne drehbar auf der Kugel gelagert und mit einer Sicherung gegen Abheben versehen, wodurch der Anhänger gelenkig dem Auto folgen kann. Neben dem konventionellen Anhänger werden auch Fahrradträger auf diese Weise an das Auto gekuppelt. Die Belastbarkeit des Anhängers wird durch die Stützlast von üblicherweise 75 kg auf die Kupplung definiert. Das ist nicht die Last, die der Anhänger tragen kann (diese ist viel größer), sondern die direkt vertikal auf die Kugel wirkende Last. Darüber hinaus wirken Kräfte in verschiedenen Vektoren auf die Kupplung, vorrangig natürlich horizontal. Gegen diese Kräfte muss eine Anhängerkupplung eine Dauerfestigkeit aufweisen, die als D-Wert in kN (Kilonewton) auf dem Typenschild vermerkt ist. Der D-Wert bestimmt zusammen mit der Masse des Autos oder der Gespann-Gesamtmasse die zulässige Anhängelast, er wird heute zusammen mit der Stützlast anstelle der früher üblichen Angaben von Anhängelast und zulässiger Gesamtmasse auf dem Typenschild vermerkt. Das hat den Vorteil, die mögliche Last bei veränderlichen Zugfahrzeugen und Anhängern bestimmen zu können.
Abnehmbare Anhängerkupplungen
Wenn eine Anhängerkupplung beziehungsweise ihr Kugelhals am Zugfahrzeug das Kennzeichen verdecken würde, muss diese Kupplung nach der EG-Richtlinie 94/20 abnehmbar gestaltet sein. Dementsprechend gibt es waagerechte, senkrechte und schräge Ausführungen von abnehmbaren Anhängerkupplungen, die so arretierbar sind, dass sie weder abfallen noch unbefugt abgenommen werden können. Teilweise sind diese abnehmbaren Anhängerkupplungen elektrisch ausfahrbar. Ein Vorteil abnehmbarer Anhängerkupplungen ist die reduzierte Unfallgefahr durch so eine Kupplung, auch die Gefahr von Beschädigungen durch einen Aufprall sinkt, die allerdings auch durch einen Anprallschutz aus Gummi gemindert werden kann.
Elektrik von Anhängerkupplungen
Zu jeder kompletten Anhängerkupplung gehört zwangsläufig die Verbindung zur Fahrzeugelektrik, damit der Anhänger Licht- und Blinkfunktionen erhalten kann. Verwendet wird ein elektrischer Stecker nach ISO 1724 (siebenpolig) oder nach ISO 11446 (13-polig). Diese Systeme sind zueinander inkompatibel. Wenn ein älterer Anhänger mit dem seit den 1980er Jahren existierenden 13-poligen Jaeger-System mit einer modernen, siebenpoligen Anhängerkupplung verbunden werden soll, steht hierzu ein Adapter zur Verfügung.